Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - „Mandau FerienWohnungen“
Vermieter: BMZG Verwaltung GmbH, Hauptstr. 79, 02779 Großschönau
1. Anreise / Abreise
Anreise
täglich zwischen 16.00 und 18.00 Uhr
Abreise
Damit die Reinigung und ggf. Reparaturen bestmöglich geplant und ausgeführt werden können, bitten wir Sie um Beachtung.
Die Abreise muss am Abreisetag in den einzelnen Objekten wie folgt erfolgen:
die Ferienhäuser Hexe und Dunja bis spätestens 09.00 Uhr
Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 30 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge.
Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.
2. Sonderwünsche und Nebenabreden
sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. Bei dem Mitbringen von Haustieren ist Art und Größe anzugeben.
3. Bezahlung und Preise
Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von
200 EUR Ferienhaus Sissi und sämtlichen Ferienwohnungen
250 EUR (Ferienhäuser Hexe & Dunja)
ist innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig.
Nach der erfolgten Anzahlung wird 6 Wochen vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig.
Vor Ort anfallende individuelle Kosten zb. für Strom, Brennholz o.ä. und die Kurtaxe für die Gemeinde sind bei Abreise in Bar zu zahlen.
Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.
Alle angegebenen Preise verstehen sich inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Nebenkosten für Bettwäsche, Handtuchsatz, Wasser, Gas, PKW-Stellplatz, Abfall werden nicht erhoben.
Die Energiekosten werden nach Verbrauch abgerechnet. Der Preis pro kWh wird in den Buchungsunterlagen mitgeteilt und ist aktuell immer auf der Webseite einsehbar.
Kurtaxe wird im Auftrag der erhebenden Gemeinde berechnet, der aktuell gültige Kurtaxsatz ist den Buchungsunterlagen zu entnehmen. Die Kurtaxe ist von der Mehrwertsteuer befreit.
4. Rücktritt
Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet:
vom Tag der Buchungsbestätigung durch den Vermieter bis zum 42. Tag vor Mietbeginn 20% des Mietpreises, mind. 150 EUR
vom 41. Tag bis zum 15. Tag vor Mietbeginn 50% des Gesamtpreises
vom 14. Tag bis zum 8. Tag vor Mietbeginn 80% des Gesamtpreises
Bei einem Rücktritt, weniger als acht Tage vor Mietbeginn, sind 90% des Gesamtpreises zu zahlen.
Bei vorzeitigem Abbruch des Aufenthalts ist der gesamte Mietpreis zu entrichten.
Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Der Rücktritt muss schriftlich, per Telefax oder E-Mail erfolgen. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet. Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.
5. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus bzw. Ferienwohnung, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Mietobjekt und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich bei der Hausverwaltung anzuzeigen.
Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei der Hausverwaltung gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Mietobjektes bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten. Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist getrennt in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber abgewaschen und trocken in den Küchenschränken zu lagern. Für unverhältnismäßige Missachtung, behalten wir uns eine Forderung zur Aufwandentschädigung vor.
6. Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt. Bitte beachten Sie hierzu auch unsere ausführliche Datenschutzerklärung.
7. Haftung
Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.
Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte und Wellnesseinrichtungen ist ausgeschlossen. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.
8. Schlussbestimmungen
Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters.